Beratung für vermögende Privatkunden und Family Offices

die portugiesischen Behörden haben mit Gesetz Nr. 29/2012 Regelungen erlassen, nach denen Angehörige eines Drittstaates (Nicht-EU-Länder) für bestimmte Investitonen in Portugal eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Es handelt sich dabei um das sog.  „Goldene Visum“,  eine Staatsbürgerschaft durch Investition. Neben diesem Investitionsvisum hat Portugal zudem ein Niedrigsteuersystem für Ansässige ohne ständigen Wohnsitz (NHR – Non-Habitual Residents) verabschiedet. Dieses  kann von Personen genutzt werden, die ihren Wohnsitz aus steuerlichen Gründen nach Portugal verlegen und in den letzten fünf Jahren nicht dort gemeldet waren. Die Vorteile können zehn Jahre in Anspruch genommen werden. Anschließend erfolgt eine Besteuerung nach dem normalen portugiesischen  Einkommensteuergesetz.  Personen aus nicht EU-Ländern haben demzufolge die Möglichkeit, sowohl das Investitionsvisum (Goldenes Visum) als auch die NHR-Steuervorteile zu nutzen. Für weitere Informationen hierzu stehen wir Ihnen gern telefonisch oder per E-Mail (info@madintax.com) zur Verfügung.

 

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